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Spiel – und Platz – Reglement
1.1 Allgemeines
1.1.1 Zur Durchführung von sportlichen Anlässen
kann der Vorstand des TCO auf Vorschlag des Spielleiters eine
Spielkommission wählen. Die Mitglieder der Spiko können
auch zur Überwachung des täglichen Spielbetriebs
zugezogen werden.
1.1.2 Im TCO gilt der Grundsatz, dass jedes auf der Tennisanlage
erscheinende, spielberechtigte Mitglied nach möglichst
kurzer Wartezeit, in der Reihenfolge seiner Spielbereitschaft
zum Spielen gelangt.
1.1.3 Der tägliche Spielbetrieb wird durch den Belegungsplan
(Zeitplan) geregelt. Die Plätze sind von 06.00 Uhr bis
22.00 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet. Die Duschen
und Garderoben sollten bis 22.30 Uhr geräumt werden.
1.1.4 Über die Spielbarkeit der Plätze, insbesondere
nach starken Regenfällen entscheidet der Platzchef, der
diese Kompetenz an den Hilfspatzwart delegieren kann. In Abwesenheit
dieser Verantwortlichen, entscheidet ein Mitglied des Vorstandes
oder der Spiko.
1.1.5 Über den Spielbetrieb an Feiertagen entscheidet
die Spiko im Einvernehmen mit den Behörden. Darf an Feiertagen
nicht gespielt werden, gibt dies die Spiko mittels Anschlag
im Clubhaus bekannt.
1.1.6 Hunde sind von der Tennisanlage fernzuhalten.
1.1.7 Die Tennisutensilien sind sorgfältig zu behandeln.
Für Beschädigung infolge unsachgemässer Behandlung
haften die Fehlbaren. Beschädigungen sind sofort dem
Vorstand zu melden.
1.1.8 Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen
betreten werden (keine Farbvorschriften).
1.1.9 Nach jedem Spiel ist der Platz instand zu stellen (Wischen,
evtl. Spritzen)
1.1.10 Die Trainingswand steht allen Mitgliedern zur Verfügung.
Bei Andrang ist die Spielzeit auf 10 Minuten beschränkt.
1.1.11 Sportliches und kameradschaftliches Verhalten sind
selbstverständliche Voraussetzungen für alle Tennisspieler.
Alle Mitglieder haben dazu beizutragen, dass stets ein guter,
sportlicher Geist herrscht.
1.2 Spielbetrieb / Platzbelegung
1.2.1 Spieler, welche einem offensichtlich nicht gewischten
oder ausgetrockneten Platz vorfinden, z. B. am Morgen, nach
Regenfällen oder in Hitzperioden, sind verpflichtet den
Platz vor dem Spiel in Stand zu stellen, d. h. Linien putzen,
Platz mit dem Besen wischen, ev. spritzen.
1.2.2 Die Belegungstafel im Clubhaus ist für jede Platzbelegung
zu benützen.
1.2.3 Für jedes spielberechtigte Clubmitglied hängt
ein, mit seinem Namen, gekennzeichnetes Magnetschild am Mitgliedertableau.
1.2.4 Die Platzbelegung ist begrenzt, wenn andere Mitglieder
auf eine Spielgelegenheit warten:
- Einzelspiele: 45 Minuten
- Doppelspiele: 60 Minuten
Die Spielzeit wird auf den Beginn jeder ¼ Stunde an
der Belegungstafel eingetragen. Dazu werden mit den Namensschilder
der Platz und die Anfangszeit markiert. Die Spielzeit ist
unabhängig vom Spielstand genau einzuhalten.
1.2.5 Nach einer Spielzeit von 40 bzw. 55 Minuten muss der
Platz mit dem Besen abgezogen, evt. Die Linien gewischt und
der Platz, wenn nötig, gespritzt werden.
1.2.6 Massgebend ist die Zeit der Platzuhr.
1.2.7 Alle Spieler, deren Namensschilder auf der Belegungstafel
gesetzt sind, müssen auf der Anlage anwesend sein. Es
ist grundsätzlich untersagt Namensschilder von (noch)
nicht anwesenden Spielern zu setzen. Ein Einzelspieler, der
noch keinen Partner hat, darf sein Namensschild allein setzen.
Er ist jedoch verpflichtet, jeden sich anbietenden Partner
zu akzeptieren oder auf seine Reservation zu verzichten.
1.2.8 Spielberechtigt sind nur jene Mitglieder, deren Namensschilder
auf der Belegungstafel gesetzt sind. Bei Spielbeginn müssen
bei Einzelspielen beide und bei Doppelspielen alle vier Spieler
gesetzt sein. Sind fünf Minuten nach dem eingetragenen
Spielbeginn die Spieler nicht auf dem Platz, dürfen andere
an ihre Stelle treten, massgebend ist die Platzuhr. Erst nach
Beendigung einer Spielzeit kann eine neue Belegung vorgenommen
werden. Neuankommende Mitglieder sind zuerst zu berücksichtigen.
Während der Abwicklung eines eingetragenen Spiels dürfen
grundsätzlich für die laufende Spielzeit keine Änderungen
an der Belegungstafel vorgenommen werden.
Falls aus zwingenden Gründen Änderungen trotzdem
nötig, ist in jedem Fall ein Mitglied der Spiko oder
des Vorstandes herbeizuziehen, sofern die Änderung zu
Meinungsverschiedenheiten Anlass gibt.
1.2.9 Trainerstunden müssen vom Trainer auf der Belegungstafel
ebenfalls gesetzt werden.
1.3 Platzreservationen
1.3.1 Die Spiko ist berechtigt, einen oder mehrere Plätze
für Wettkämpfe, Trainingsstunden, Interclubmeisterschaften,
Juniorentraining oder allen Mitgliedern offen stehende Trainingsstunden
zu reservieren.
1.3.2 Anlässlich der Durchführung des Interclub
oder anderer Turniere gelten Sonderregelungen. Diese werden
vom Spielleiter rechtzeitig an der Belegungstafel angekündigt.
1.3.3 Für den Tennislehrer kann ein Platz, zu den vertraglich
vereinbarten Zeiten reserviert werden. Auf diesem Platz kann
der Tennislehrer auch Spieler unterrichten, welche nicht Mitglieder
des TC Oberglatt sind. Diese Nichtmitglieder haben jedoch
eine Platzmiete von Fr. 10.00 pro Stunde zu entrichten (Verrechnung
durch den Tennislehrer). Wird der Platz vom Tennislehrer nicht
beansprucht, so darf er von anderen Clubmitgliedern belegt
werden.
1.3.4 Gruppenspiele müssen vom Forderer in eine spezielle
Liste eingetragen werden. Wenn der Spieltermin festgelegt
ist, ist der Forderer verantwortlich, dass am entsprechenden
Tag zur eingetragenen Zeit, der Platz mit der Magnettafel
Forderung reserviert wird. Die beiden Namensschilder sind
ebenfalls anzubringen. Diese Reservation hat rechtzeitig zu
erfolgen. In der Regel genügen 1.5 Stunden für ein
Forderungsspiel, wird es jedoch früher beendet, so kann
der Platz von anderen Mitgliedern belegt werden.
Als Grundsatz gilt:
Trotz Gruppenspielen, Trainings etc. müssen nach 17.00
Uhr mindestens zwei Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb
zur Verfügung stehen.
1.4 Gäste
1.4.1 Ein Gast kann maximal 6 Mal pro Saison von Mitgliedern
(Aktive und Junioren Kat. 1+2) zum Spielen eingeladen werden.
1.4.2 Gäste dürfen nur in Begleitung eines Clubmitgliedes
spielen. Nach 17:00 muss immer gewährleistet sein, dass
für alle spielwilligen, anwesenden und neuankommende
Clubmitglieder freie Plätze vorhanden sind. Gegebenfalls
ist das Spiel mit dem Gast abzubrechen.
1.4.3 Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht
selbst Mitglied sind, sowie Passivmitglieder haben die gleichen
Spielmöglichkeiten wie Gäste.
1.4.4 Die Beschränkungen der Spieldauer gem. Spielreglement
gilt auch für Spiele mit Gästen.
1.4.5 Für Gäste hat das einladende Clubmitglied
Fr. 10.00 pro Spieleinheit zu bezahlen. Er hat sich und den
Gast vor Beginn des Spiels ins Gästebuch einzutragen.
1.4.6 Auf der Belegungstafel muss das Namensschild des Clubmitglieds
sowie das Magnetband „Gast“ gesetzt werden.
2. Junioren - Reglement
2.1 Kategorien
2.1.1 Die Junioren werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- Kategorie 1: Junioren, welche mindestens R7 klassiert sind.
- Kategorie 2: Junioren, bis zum Aktivalter
Die Namensschilder der Junioren werden entsprechend mit verschiedenen
Farben gekennzeichnet.
2.2 Spielmöglichkeiten
2.2.1 Junioren der Kategorie 1 haben die gleichen Spielmöglichkeiten
wie Aktive.
2.2.2 Junioren der Kategorie 2 dürfen von Montag bis
Freitag bis 17.00 Uhr auf allen Plätzen spielen, sofern
sie ordnungsgemäss gesetzt sind. Zu den übrigen
Zeiten dürfen Junioren der Kategorie 2, ohne auf der
Belegungstafel zu setzen auf allen freien Plätzen spielen,
müssen jedoch gesetzten Aktivmitgliedern oder Junioren
A sofort weichen.
2.2.3 Alle Junioren sind zu allen Zeiten voll spielberechtigt,
wenn sie zusammen mit einem Aktivmitglied oder Junior A spielen.
2.2.4 Hat ein Junior aus schulischen Gründen bis 17.00
Uhr keine Spielmöglichkeit, so kann auf schriftliches
Gesuch hin eine spezielle Regelung getroffen werden. Das Gesuch
ist an den Vorstand zu richten.
2.2.5 Bei Junioren beider Kategorien auftretende Streitfragen
sind mit dem Juniorenleiter zu bereinigen. Im Übrigen
unterstehen die Junioren dem Spielreglement.
3. Clubmeisterschaften - Reglement
3.1 Allgemeines
3.1.1 Der TC Oberglatt führt mehrere Tableaus:
A: Tableau Damen
B: Tableau Herren
C: Tableau Damendoppel
D: Tableau Herrendoppel
E: Tableau Mixtdoppel
F: Tableau Junioren
3.1.2 Teilnahmeberechtigt in den Tableaus A und B sind alle
Aktivmitglieder, Junioren der Kategorie 1, sowie die vom Juniorenleiter
vorgeschlagenen Junioren.
3.1.3 Die Spiko kann zusätzliche Ranglisten erstellen,
sofern dafür ein allgemeines Interesse besteht.
3.1.4 Die Clubmeisterschaften werden zuerst in Gruppenspielen
ausgetragen (ausgenommen Mixt Doppel) um die Teilnehmer des
Finalwochenendes zu bestimmen.
3.1.5 Die Gruppenspiele werden ab Juni gespielt und müssen
am 7.September abgeschlossen sein.
3.1.6 Die Gruppenspiele werden von Euch selbst organisiert.
3.1.7 Wer für ein Gruppenspiel angefragt wird, muss
einen Termin innerhalb der nächsten 14 Tage annehmen.
Bei Ausnahmen ( z.B. Verletzungen, längeren Absenzen
) entscheidet die Spiko über den Verbleib im Tableau.
3.1.8 Der Anfrager trägt den Termin in der Spielliste
ein, nachdem er sich vergewissert hat, dass nachfolgender
Punkt eingehalten wird.
3.1.9 Es müssen immer zwingend zwei Plätze für
das freie Spiel zur Verfügung stehen! (Es dürfen
gleichzeitig zwei Begegnungen ausgetragen werden, falls nicht
durch andere fixe Termine z.B. Juniorentraining, offizielle
Tennislektionen etc. Plätze belegt sind)
3.1.10 Allgemeine Turnierregeln
Wo nicht anders erwähnt gelten die Bestimmungen des Turnierreglements
Swiss Tennis. Die Bestimmungen für die Gruppenspiele
und die Finalspiel Qualifikationen werden im Clubhaus angeschlagen.
3.1.11 Reglement Clubmeisterschaften
- Gesetzt wird nach den aktuellen Klassierungswerten und den
Swisstennis Regeln.
- Ein gewonnenes Gruppenspiel gibt einen Punkt. Bei Punktgleichheit
entscheidet in folgender Reihenfolge. Direktbegegnung, Satzverhältnis,
Gameverhältnis, Los.
- Der Spielleiter bestimmt die Anzahl der Gruppensieger die
sich für das Finalwochenende qualifizieren.
- Finalspielberechtigt ist wer alle Gruppenspiele gespielt
hat.
- Pro nicht gespieltes Spiel wird Fr. 15.- verrechnet.
- Es wird nach den STV Turnierregeln gespielt.
3.1.12 Resultatwertung/Klassierung
Die erzielten Einzelresultate gelten für lizenzierte
SpielerInnen als offizielle Resultate und werden für
die Klassierung gewertet, sofern zwei SpielerInnen mit Lizenz
gegeneinander spielen.
3.1.13 Preise
Von Swiss Tennis offeriertes Preispaket
3.1.14 Startgeld
Wird entsprechend der Vorgabe erhoben.
3.1.15 Qualifikation für das regionale Masters
Die Sieger im Einzel sind qualifiziert für die regionalen
Masters im November.
4. Schlussbestimmung
4.1 Für die auf der Anlage abhanden gekommenen Gegenstände
haftet der TC Oberglatt nicht. Auch bei Unfällen und
Verletzungen kann er nicht behaftet werden. Wer Kinder und
Nichtmitglieder auf die Anlage mitnimmt, haftet für die,
von diesen verursachten Schäden. Insbesondere haben die
Kosten der Instandstellung der Plätze zu ersetzen, wer
auf gesperrten Plätzen spielt oder diese nicht mit Tennisschuhen
betritt.
4.2 Reklamationen oder Anregungen bezüglich der vorliegenden
Spielordnung sind schriftlich an den Vorstand zu richten.
4.3 Differenzen in der Auslegung dieser Spielordnung entscheidet
der Vorstand.
4.4 Die Spiko ist berechtigt, für die Dauer einer Saison,
vorübergehende Änderungen der Spielordnung zu beschliessen.
Derartige Änderungen treten nach Bekanntgabe an den Vorstand
und nach deren Anschlag im Clubhaus in Kraft, sofern der Vorstand
keinen Einspruch erhebt. Sollten Äderungen länger
als für eine Saison gelten, so ist dieses Reglement durch
den Vorstand zu ändern.
4.5 Die vorliegenden Bestimmungen treten erstmals im Frühjahr
2012 in Kraft.
4.6 Im Weiteren gelten die Statuten, sowie die Hausordnung
des TC Oberglatt, welche jedem neu eintretendem Mitglied ausgehändigt
werden.
Oberglatt, November 2011
TC Oberglatt
| Der Präsident |
Die Spielleiterin |
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| Peter Koller |
Monica Barnett |
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